Briefwahldienststelle
Die rund 60.000 Esslinger Wahlberechtigten erhalten derzeit ihre Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl vom kommunalen Rechenzentrum. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zum Wahlraum. Wer lieber per Brief oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen möchte, muss dafür einen Wahlschein sowie gegebenenfalls Briefwahlunterlagen beantragen.
Um diesen Antrag online zu stellen, können Wahlberechtigte dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu einem Onlineformular folgen. Das Onlineformular ist auch über www.esslingen.de erreichbar. Wer den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen stattdessen postalisch beantragen möchte, kann das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular ausfüllen, unterschreiben und an die dort genannte Adresse senden.
Wer die Unterlagen per E-Mail an wahlamt@esslingen.de beantragen möchte, muss Name und Vornamen, Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse in Esslingen am Neckar angeben. Die Stadtverwaltung bittet zudem darum, eine Telefonnummer für Rückfragen zu benennen.
Als eine weitere Möglichkeit können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahldienststelle im Alten Rathaus abholen. Zur Identifizierung dient der Personalausweis oder Reisepass. Wer die Unterlagen dort direkt ausfüllen möchte, wird gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber oder nicht radierfähigen Stift mitzubringen. Eine Wahlkabine steht bereit. Die Briefwahldienststelle ist ab Montag, 15.02.2021 zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
Montag 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr (am 12.03.2021 bis 18.00 Uhr)
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 12.03.2021 um 18 Uhr beantragt werden. Wer kurzfristig am Wahlsonntag nachweislich erkrankt oder coronabedingt in Quarantäne muss, hat Zeit bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr in der Briefwahldienststelle vorliegen.
Wer bis 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber annimmt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er/sie ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Das Wahlamt ist telefonisch erreichbar unter 0711 3512-3346 oder per E-Mail: wahlamt@esslingen.de
gez. Niclas Schlecht
stellv. Pressesprecher
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